Gemeinderat nutzt “Zersiedlungsparagraph”
Auf dieser landwirtschaftlichen Fläche in Mülben sollen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung 12 Bauplätze entstehen. Wie mit dem Lebensraum Hecke entlang der L 524 umgegangen wird kam nicht zur Sprache. Trotz der viel befahrenen Landstraße ist kein Lärmschutz vorgesehen. Dies sei Angelegenheit der Bauherren. (Foto: Hofherr)
Strümpfelbrunn. Mit der Schaffung neuer Bauplätze in den Waldbrunner Ortsteilen beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung in der Winterhauch-Halle in Strümpfelbrunn. Zu den Tagesordnungspunkten begrüßte Bürgermeister Markus Haas den verantwortlichen Planer vom Büro ifk Mosbach.
Nachdem das Gremium die ersten Schritte bereits im vergangenen Jahr beschloss, kann man die Bebauungspläne nach wie vor nach der von zahlreichen Umweltschutzverbänden kritisierten Regelung gemäß Paragraph 13b Baugesetzbuch umsetzen. Diese Vorschrift erlaubt es Städten und Gemeinden weitere landwirtschaftliche Flächen wie Felder und Wiesen zu versiegeln, ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfindet. In Verbindung mit weiteren Regelungen sind auch keine Ausgleichsflächen notwendig und vorgesehen.
Für den NABU Baden-Württemberg handelt es sich um einen “Zersiedlungsparagraph”, der zu einem ungebremsten Flächenverbrauch beitrage. Durch den Flächenverlust durch die Bebauung sogenannter “grünen Wiesen” an Ortsrändern, zerstören Kommunen Jahrhunderte alte Kulturräume, Landwirtschafts- und Naturflächen. Dies wirke sich negativ auf Klimawandel, Verkehrswende und Artenvielfalt aus, kritisiert der NABU den Paragrafen.
Ursprünglich sei der Paragraf 13b mit dem Ziel geschaffen worden, schnell günstigen Wohnraum in Ballungsgebieten zu schaffen. Durch den Missbrauch vor allem in ländlichen Gebieten wie Waldbrunn würden jedoch in 80 Prozent der Anwendungsfälle nur Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut werden, belegen laut NABU Baden-Württemberg zahlreiche Studien. Dies lässt sich auch in Waldbrunn belegen, wo im Zusammenhang mit dem §13b im beschleunigten Verfahren Wohngebiete auf der „grünen Wiese“ entstehen. Dabei werden frühzeitige Bürgerbeteiligung, Umweltbelange und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ausgehebelt, was im krassen Widerspruch zum Vorrang der Innenentwicklung, der Bodenschutzklausel und Flächensparzielen der EU, des Klimaschutzplanes und der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stehe, bedauert der NABU die Handlungsweise der Verwaltung. Aus diesem Grund fordert der NABU das Ende des Zersiedelungsparagrafen.
Auch im Hinblick auf die Änderung des Flächennutzungsplans in der Metropolregion Rhein-Neckar kritisiert der NABU die Gemeinde Waldbrunn. In der Stellungnahme heißt es, dass “Äcker, Grünland und Gärten als Neubaugebiet ausgewiesen werden sollen. Diese Planung geht völlig an den örtlichen Gegebenheiten vorbei, da die Kläranlagen bereits heute schon teilweise überfordert sind und ungeklärte Abwässer in ein FFH-Gebiet fließen lassen. Eine weitere Belastung der Vorfluter durch zusätzliche Einwohner muss vermieden werden.”
Dennoch folgte das Gemeinderatsgremium den Verwaltungsvorschlägen und stimmten zu, weitere Baugebiete in Oberdielbach, Mülben und Schollbrunn auszuweisen. Die Räte billigten die Bebauungsplan-Entwürfe und gaben diese frei um Anregungen von Bürgern und Behörden anzuhören.
Im Bebauungsplan „Brühlstraße“, in Schollbrunn soll eine Flüche von gut 5.500 Quadratmeter umfassen, auf denen sechs Bauplätze entstehen werden. Südlich und südwestlich des Plangebiets liegt laut Planer das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Neckartal II mit Koppenbachtal, Weisbachtal und Seebachtal. Am Rande des Plangebiet wird im Westen ein Biotopverbund tangiert.
Der Bebauungsplan „Auf der Höhe“, sieht in Mülben eine 10.200 Quadratmeter zwischen Hoher Straße und Landstraße L 524 vor. Hier sollen 12 Bauplätze entstehen. Im vergangenen Jahr waren bei diesem Gebiet Fragen zum Lärmschutz aufgekommen, da das Baugebiet unmittelbar an die viel befahrene L 524 angrenzt. Ein entsprechendes Gutachten will festgestellt haben, dass keine Lärmschutzwand oder ähnliches errichtet werden müsse, so Bürgermeister Haas und der ifk-Planer. Dieser hob hervor, dass Lärmschutz in diesem Baugebiet “privatisiert” werden, in dem beispielsweise Lärmschutzfenster eingesetzt werden. Wie ein solcher Schutz bei geöffneten Fenstern bzw. in Gärten, auf Terrassen, Balkonen in den wärmeren Monaten aussehen kann, ließ der Planer offen.
Noch im vergangenen Jahr hatte der CDU-Fraktionschef Andreas Geier diese Maßnahme kritisiert, da man nur wenige hundert Meter entfernt das Baugebiet Hahnenfeld entwickelt. An der aktuellen Sitzung nahm Geier aus gesundheitlichen Gründen nicht teil.
Der Bebauungsplan Birken – Erweiterung, im Ortsteil Oberdielbach soll ein Bauplatz entstehen. Die Fläche liegt in einem Wasserschutzgebiet.
In den abschließenden Tagesordnungspunkten vergab der Gemeinderat einen Bauplatz im Bebauungsplangebiet Wagenweg, in Weisbach und stimmte dem Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Am Frohndberg 5 zu.
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