Katzenschutzverordnung gegen Tierleid

Katzenschutzverordnung gegen Tierleid
Katzenschutzverordnung gegen Tierleid

Ein Katzenpaar sorgt innerhalb von drei Jahren für bis zu 400 Nachkommen. Daher wurde jetzt in Waldbrunn eine Verordung erlassen, die das verhindern soll. (Symbolbild – Fabio/Pixabay)

Löschwasserkonzept vorgestellt – Feuerwehrhalle für FFW Weisbach

Waldbrunn.

Aufgrund des Holocaust-Gedenktags, 80 Jahre nach der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz, gedachte Bürgermeister Markus Haas gemeinsam mit dem Gemeinderat und den anwesenden Zuhörern den Opfer der Deutschen zwischen 1933 und 1945.

Anschließend stellten Fabian Janotte und Selina Hüsam von der RBS wave GmbH aus Stuttgart das Löschwasserkonzept für die Gemeinde Waldbrunn vor.

Die Bereitstellung von Löschwasser ist Aufgabe der jeweiligen Gemeinde. Um den Brandschutz zu gewährleisten, muss die Löschwasserbereitstellung anhand eines entsprechenden Löschwasserkonzepts untersucht und sichergestellt werden.

Janotte und Hüsam ermittelten in den vergangenen Monaten den Löschwasserbedarf, das Löschwasserdargebot (Menge des vorhandenen Wassers) und die sogenannte Löschwasserbilanz.

Daraus wurden Optimierungsvorschläge für die Versorgung in den Ortsteilen ermittelt. Aufgrund der entdeckten Defizite muss die Gemeinde in den nächsten Jahren gut 900.000 Euro investieren, um Löschwasserzisternen sowie Sanierungen und Verbesserungen der vorhandenen Leitungen zu realisieren. Der Gemeinderat nahm das Löschwasserkonzept zur Kenntnis.

Bürgerhaus Weisbach – Feuerwehrhalle

Im zweiten Tagesordnungspunkt befasste sich der Gemeinderat mit dem Neubau der Feuerwehrfahrzeughalle und der Sanierung des Bürgerhauses in Weisbach.

Der Neubau der Halle ist erforderlich, da im Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Waldbrunn aus dem Jahr 2019 eine Fahrzeugersatzbeschaffung für das mittlerweile 25 Jahre alte MTW-TS vorgesehen ist. Diese Beschaffung soll ca. Mitte 2026 erfolgen. Das alte Fahrzeug wird momentan noch im Kellergebäude des Bürgerhauses abgestellt. Aufgrund der Fahrzeugmaße kann das vorgesehene TSF-W nicht mehr im Kellergeschoss des Bürgerhauses untergebracht werden.

700 Jahre Weisbach

Gleichzeitig ist vorgesehen, das zuletzt in den Jahren 1993/1994 umgebaute und sanierte Bürgerhaus zu ertüchtigen. Im Jahr 2026 feiert Weisbach sein 700-jähriges Dorfjubiläum. Bis dahin soll das dorfprägende, denkmalgeschützte ehemalige Schul- und Rathaus und heutige Bürgerhaus in neuem Glanz erstrahlen, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung.

Darüber hinaus müssen die erforderlichen Parkplätze und deren Zufahrten neu angeordnet und errichtet werden.

In einem ersten Schritt wurde im Februar 2023 das Architekturbüro Link und Schmitt aus Eberbach mit den erforderlichen Architektenleistungen beauftragt. Die Planungsleistungen der vier Leistungsphasen wurden zwischenzeitlich erbracht. In der Gemeinderatssitzung vom 28. September 2023 wurde die damals vorliegende Entwurfsplanung für das Bürgerhaus und die Feuerwehrfahrzeughalle dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vorgestellt. Anschließend wurden verschiedene Förderanträge für die Sanierung und den Neubau der Halle und des Bürgerhauses gestellt, für die entsprechende Bewilligungsbescheide vorliegen.

Mit den Ingenieurleistungen für die Stellplätze einschließlich der Zufahrten wurde das Ingenieurbüro Sack & Partner aus Adelsheim beauftragt.

Honorarvereinbarung

Als nächster Schritt musste noch eine Honorarvereinbarung mit dem PSP-Planungsbüro Schmitt & Partner GmbH aus Mauer für die erforderlichen Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung vom Gremium beschlossen werden.

Das Honorarangebot wurde mit der vorläufigen Honorargesamtsumme in Höhe von 67.000 Euro (brutto) beschlossen. Das Büro gewährt einen Rabatt in Höhe von vier Prozent.

Katzenschutzverordnung

Danach befassten sich die Räte mit dem Erlass einer kommunalen Katzenschutzverordnung (KatzenschutzVO).

Sachverhalt

Die Landesregierung hat die Gemeinden ermächtigt, Maßnahmen zur Beschränkung oder zum Verbot des unkontrollierten Freilaufs fortpflanzungsfähiger Katzen zu treffen, sofern dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei freilaufenden Katzen erforderlich ist.

Der Tierschutzverein Mosbach wandte sich aufgrund der steigenden Katzenpopulation im Einzugsgebiet an die Gemeinde, da die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen zu erheblichen Tierschutzproblemen und hohen Kosten, insbesondere durch die notwendige tierärztliche Versorgung von kranken oder verletzten Tieren, führt.

Tierleid

Insbesondere nicht kastrierte freilaufende Hauskatzen und sogenannte Streunerkatzen tragen zur Vergrößerung der Katzenpopulation bei. Diese Tiere sind oft gesundheitlich beeinträchtigt und leiden.

Die Betreuung dieser Tiere verursacht erhebliche Kosten, die seit 2022 um 30 Prozent gestiegen sind, was den Tierschutzverein finanziell und personell stark belastet.

Durch eine Katzenschutzverordnung, die den unkontrollierten Freilauf fortpflanzungsfähiger Katzen reguliert, werden Halter von Katzen dazu verpflichtet, die Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen, sofern sie Freigang erhalten. Dadurch lässt sich die Katzenpopulation langfristig kontrollieren, wodurch präventiver Tierschutz geleistet wird.

Vorteile einer Katzenschutzverordnung

Durch eine Katzenschutzverordnung erhält der Tierschutzverein eine rechtliche Grundlage, um Maßnahmen wie das Einfangen, Kastrieren und Wiederaussetzen von Streunerkatzen rechtssicher durchzuführen.

Der Erlass der Katzenschutzverordnung ist für die Gemeinde Waldbrunn kostenneutral. Die Kosten für die Kastration und Kennzeichnung freilebender Katzen werden weiterhin vom Tierschutzverein getragen, während bei Halterkatzen die entstehenden Kosten den jeweiligen Tierhaltern auferlegt werden.

Die Gemeinde Waldbrunn unterstützt den Tierschutzverein bereits durch eine jährliche Fundtierpauschale in Höhe von 0,90 Euro je Einwohner sowie einen Zusatzbeitrag für Kastration in Höhe von 0,10 Euro je Einwohner. Diese Zahlungen bleiben von der Verordnung unberührt.

Das Gremium folgte der Argumentation und erließ die Verordnung, die sechs Monate nach der Bekanntmachung in Kraft tritt.

Einfriedungen – Zäune

Die Gemeindeverwaltung erhält immer wieder Anfragen bezüglich Einfriedungen (Zäune), insbesondere hinsichtlich der Ausführung und Höhe. Manche der in den Bebauungsplänen genannten Einfriedungen entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Auch Festlegungen, die Einfriedungen an den Grundstücksgrenzen entlang der öffentlichen Flächen oder zwischen den Wohneinheiten unzulässig machen, sind überholt.

Problematik in bestehenden Baugebieten

Auch der Bauausschuss hatte sich im September aus aktuellem Anlass mit dem Thema befasst. Eine Entscheidung wurde jedoch zurückgestellt. Insbesondere im Feriendorf werden die Festsetzungen zu Einfriedungen mehrfach missachtet. Seit 2023 gibt es dort einen Vorgang bezüglich eines Zauns, der wegen der Hundehaltung auf einem Grundstück vorgesehen ist.

Sollte der Zaun mit Verweis auf die im Bebauungsplan (BPL) festgelegte Unzulässigkeit zwischen den Wohneinheiten abgelehnt werden, könnte eine Überprüfung aller Grundstücke auf illegal errichtete Zäune und Hecken zwischen den Wohneinheiten und deren Rückbau die Folge sein. Das würde die Verwaltung mit zusätzlicher Arbeit belasten und dem Unmut der Grundstückseigentümer aussetzen.

Lösungsansätze

Da die Änderung von Bebauungsplänen in Bezug auf Einfriedungen sehr aufwändig und teuer wäre, kommt diese Lösung für die Gemeindeverwaltung nicht in Betracht. Alternativ könnten künftige Anfragen oder Beschwerden mit einer Duldung in Verbindung mit der Möglichkeit, einen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans zu stellen, behandelt werden.

In den neueren Bebauungsplänen wird in Bezug auf Einfriedungen nur noch auf die Regelungen des Nachbarrechtsgesetzes Baden-Württemberg verwiesen.

Vonseiten der Verwaltung wurden die Fraktionen gebeten, bis zum 22. März eigene Ideen bei der Verwaltung abzugeben.

Photovoltaik auf Gemeinde-Immobilien

Mit einer  PV-Anlage mit einer Leistung von 1 MWp können in der Katzenbuckel-Therme jährlich gut 75.000 Euro an Stromkosten eingespart werden. (Foto: Hoofherr)

Im Juni 2023 wurde die Firma AutenSys GmbH beauftragt, eine Photovoltaik-Potenzialanalyse für die kommunalen Liegenschaften der Gemeinde Waldbrunn durchzuführen. Diese Analyse wurde in zwei Stufen angeboten:

Im Rahmen einer Voranalyse wurden 24 Liegenschaften anhand von Kriterien wie Dachflächengröße, Stromverbrauch und Verschattung in Betracht gezogen.

Detailanalyse

Die Detailanalyse erfolgte im Anschluss an die Voranalyse und umfasste eine fokussierte Betrachtung von 14 ausgewählten Standorten, die in drei Kategorien (sehr gut bis bedingt geeignet) eingestuft wurden.

Ziel der Analyse ist die Reduzierung der Energiekosten, die Erhöhung des Autarkiegrads und die Einsparung von CO2-Emissionen.

Ergebnisse der Potenzialanalyse

Bei Investitionskosten in Höhe von 1,31 Mio. Euro ließen sich durch Eigenverbrauch jährlich 135.000 Euro Stromkosten einsparen. Außerdem würden 169 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr eingespart. Die Amortisationszeiten liegen je nach Standort zwischen 9 und 15 Jahren. Zehn Liegenschaften mit Amortisationszeiten unter 15 Jahren wurden als wirtschaftlich sinnvoll bewertet.

Katzenbuckel-Therme

Für die Katzenbuckel-Therme wird mit Kosten von etwa 776.450 Euro gerechnet. Dafür soll eine PV-Anlage mit einer Leistung von 1 MWp entstehen. Durch die Implementierung der Maßnahme wird eine jährliche Einsparung von rund 75.300 Euro erzielt. Die voraussichtliche Amortisationszeit für diese Investition beträgt zwischen 10 und 14 Jahren.

Rathaus Strümpfelbrunn

Im Rathaus Strümpfelbrunn ist eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 11 kWp geplant. Die Investitionskosten belaufen sich auf ca. 15.300 Euro. Mit dieser Maßnahme kann jährlich eine Einsparung von etwa 1.750 Euro erzielt werden. Die Amortisationszeit für diese Anlage liegt zwischen 9 und 12 Jahren.

Winterhauch-Grundschule

Für die Winterhauch-Grundschule ist die Übernahme und der Umbau einer bestehenden Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 112 kWp vorgesehen. Die Kosten für die Übernahme und die Umrüstung werden derzeit ermittelt. Durch diese Maßnahme wird eine jährliche Einsparung von rund 6.000 Euro erwartet. Die voraussichtliche Amortisationszeit beträgt zwischen 2 und 3 Jahren.

Beschluss

Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Detailanalyse zur Kenntnis und beauftragte die Gemeindeverwaltung, konkrete Projekte zur Umsetzung vorzubereiten. Für Freiflächenanlagen bei Pumpwerken, Kläranlagen etc. im Außenbereich sollen weitere Abstimmungen mit den übergeordneten Behörden vorgenommen werden.

Spenden

Abschließend nahm das Gremium mehrere Spenden an, die unter anderem im Zusammenhang mit der Tombola beim Weihnachtlichen Dorffest in Strümpfelbrunn bei der Gemeinde eingingen.