Wespen- und Hornissenberater bestellt

 Erster Landesbeamter Dr. Björn-Christian Kleih (li.) gratuliert zusammen mit Janina Cramer (re.) von der Unteren Naturschutzbehörde den beiden ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater Martin Kuhnt (2.v.li.) und Andreas Sigmund, der auch für Waldbrunn zuständig ist, (2.v.re.) zur neuen Aufgabe. (Foto: pm)Mosbach.

Wespen und Hornissen gelten bekanntlich nicht als Sympathieträger. Ihnen haftet der Makel aggressiver und gefährlicher Insekten an, deren Hauptaufgabe es ist, uns Menschen zu ärgern.

So scheint manchem der Griff zum Insektenspray oder der Wespenfalle immer noch das Mittel der Wahl zu sein, wenn Wespen und Hornissen sich in unserer häuslichen Umgebung ansiedeln, ihre Nester bauen oder uns das Marmeladenbrötchen streitig machen.

Dabei bleibt unberücksichtigt, dass Wespen dem Allgemeinen Schutz wildlebender Arten gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz unterliegen. So ist es verboten, sie mutwillig zu beunruhigen, grundlos zu fangen, sie zu verletzen oder zu töten.

Ferner dürfen ihre Nester ohne vernünftigen Grund nicht beeinträchtigt oder gar zerstört werden. Die bei uns heimischen, staatenbildenden (sozialen) Wespenarten stammen aus der Familie der Faltenwespen. Sie sind alle schützenswert und viele mittlerweile auch schutzbedürftig.

Hornissen haben den Status besonders geschützter Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz, wonach es verboten ist, diesen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Darüber hinaus ist es verboten, die Nester aus der Natur zu entnehmen, sie zu beschädigen oder zu zerstören. Sowohl Wespen als auch Hornissen sind keine Schädlinge, ernähren sich von anderen Insekten und spielen als „Gesundheitspolizei“ eine wichtige Rolle im Naturhaushalt.

Um im Spannungsfeld zwischen Mensch und Wespe bzw. Hornisse zu vermitteln, hat das Landratsamt mit Andreas Sigmund und Martin Kuhnt zwei Artenschutzfachberater im Hornissen- und Wespenschutz bestellt: Andreas Sigmund für die Stadt Buchen sowie die Gemeinden Mudau, Waldbrunn, Limbach und Seckach. 

Er ist erreichbar unter 0151/20759651 oder unter ed.si1776765848erk-d1776765848lawne1776765848do-ra1776765848kcen@1776765848dnumg1776765848is.re1776765848tareb1776765848nepse1776765848w1776765848. Martin Kuhnt ist für Hardheim, Höpfingen und Walldürn zuständig und kann unter ed.si1776765848erk-d1776765848lawne1776765848do-ra1776765848kcen@1776765848tnhuk1776765848.reta1776765848rebne1776765848psew1776765848 oder unter 06282/248452 bzw. unter 0152/01789018 kontaktiert werden.

Das übrige Kreisgebiet wird über die Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde betreut. Diese sind unter 06281/5212-1612 oder unter ed.si1776765848erk-d1776765848lawne1776765848do-ra1776765848kcen@1776765848rhoM.1776765848aniL1776765848 erreichbar.

Bei Konflikten schauen sich die ehrenamtlich tätigen Wespen- und Hornissenberater gerne die Situation vor Ort an, sofern eine telefonische Beratung nicht ausreichend ist. Sie können die Wespenart bestimmen und wissen, wie man sich und die Wespen schützen kann. Häufig können Wespen- und Hornissennester toleriert werden, wenn das Verhalten der Tiere sowie einige Regeln beachtet werden.

In besonderen Situationen kann es unumgänglich sein, ein Nest entfernen zu müssen, beispielsweise dann, wenn Allergikerinnen und Allergiker oder besonders schutzbedürftige Personengruppen betroffen sind. Bei Hornissennestern ist hier immer eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen notwendig.


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