(Symbolbild – Hans Benn/Pixabay)
Schollbrunn.(pm)
Nach einem Vorfall Ende letzten Jahres in Weisbach, ist es im Jagdbogen Schollbrunn-West (Richtung Neckargerach rechtsseitig) erneut zu zwei Fällen gekommen, dass nicht angeleinte Hunde jeweils ein Reh gerissen haben. Dies wurde durch eine genetische Untersuchung im Auftrag des Landratsamtes (wegen Ausschluss Wolfsverdacht) nachge-wiesen.
Die Gemeindeverwaltung appelliert daher nochmals dringend an alle Hundebesitzer, ihre Hunde nicht frei umherlaufen zu lassen. Hunde sind innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile anzuleinen. Die Einwirkung auf ein Tier durch Zuruf, ist oft, selbst bei angeblich erzogenen Hunden, erfolglos. Daher wird darum gebeten auch im Außenbereich und im Wald Hunde an die Leine zu nehmen.
Nach § 67 Absatz 2 Nr. 10 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig in einem nicht befriedeten Teil eines Jagdbezirks seinen Hund außerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeit frei laufen lässt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Diese Vorschrift dient dem Schutz des Wildes vor freilaufenden Hunden.
