Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

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(Symbolbild: GerAlt/Pixabay)

 

Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange man gesund ist

Waldbrunn. (pm) Jeder Mensch kann vorübergehend oder auf Dauer die Fähigkeit verlieren, seinen eigenen Willen zu äußern, Entscheidungen zu treffen und Geschäfte abzuschließen. Ein Unfall, ein Herzinfarkt, eine Operation oder Krankheiten können jeden unerwartet treffen.

Doch es spielt keine Rolle, aus welchen Gründen jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann: Wer für diesen Fall nicht vorsorgt, kann nicht damit rechnen, dass die Angehörigen automatisch für ihn entscheiden dürfen.

Ehegatten, Kinder oder andere Verwandte und Freunde dürfen dauerhaft nur für den Betroffenen handeln, wenn sie eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis vorweisen können.

Der Betreuungsverein Neckar-Odenwald-Kreis informiert unter Leitung von Heike Friedel über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten, die Inhalte, Formulierungen und Aufbewahrung der Schriftstücke.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 22. Oktober 2026, um 18 Uhr, im Rathaus Waldbrunn, Alte Marktstraße 4, Waldbrunn-Strümpfelbrunn statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

 


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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Soziales
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