(Foto: pm)Waldbrunn.(pm)
Grund zur Freude hatten dieser Tage zwei Vereine in Waldbrunn. Die Aktion „Mail statt Brief“ der Netze BW brachte einen unerwarteten Betrag von je 316,94 Euro in die Vereinskassen von SV Neptun Waldbrunn und DLRG Waldbrunn.
Die Netze BW verfolgt mit dieser Aktion das Ziel, möglichst viele ihrer Kunden per Mail, statt per Brief über die anstehende Ablesung ihrer Stromzählerstände informieren zu können. Das ist für beide Seiten der unkomplizierteste und schnellste Weg.
Gleichzeitig werden Papierverbrauch und CO2-Ausstoß reduziert sowie Personalkosten eingespart. Um einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, gibt das Unternehmen im Rahmen der zeitlich begrenzten Aktion die eingesparten Kosten als Spende an lokale gemeinnützige Organisationen weiter, wie jetzt in Waldbrunn.
Sebastian Trumpf, Kommunalberater der Netze BW, betont: „Mit Digitalisierung Mehrwerte für die Menschen in der Region schaffen – dass dies funktioniert, haben unsere Mitmach-Aktionen der letzten fünf Jahre gezeigt: Durch Online-Zählerstandsmeldungen und den Versand von Ableseaufforderungen per E-Mail statt per Brief konnten wir bereits über 2.600 Organisationen und Vereine unterstützen.
Bürgermeister Markus Haas lobt die Aktion und erklärt, dass Vereine nach wie vor finanzielle Zuwendungen benötigen: „Bereits in den zurückliegenden, von der Corona-Pandemie geprägten Jahren, haben gemeinnützige Einrichtungen und Vereine oft herbe Rückschläge erlitten.
Und nun trägt der allgemeine Preisanstieg nicht gerade zur Entlastung der Finanzsituation bei.“ Darüber hinaus sei es schön, dass mit dieser Spende das Ehrenamt gefördert und damit Angebote unterstützt werden, die das Gemeinschaftsgefühl in unserer Gemeinde stärken. „Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich per Mail benachrichtigen lassen und damit diese Spende erst möglich gemacht haben.“
Um künftig elektronisch Post vom Netzbetreiber zu bekommen, können Kunden auf der Homepage der Netze BW unter „Zählerstandseingabe“ einfach ihre Mail-Adresse angeben und der Nutzung zustimmen. Die Zustimmung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich.