(Symbolbild – Pixabay)Waldbrunn.(pm)
Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024, kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Die Gemeindeverwaltung bietet für die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf der Homepage der Gemeinde ein entsprechendes Formular an. Beim Aufruf des Links erscheint ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten (bitte anklicken) zur Erfassung der persönlichen Daten.
Dabei müssen die Eintragungen von der Wahlbenachrichtigung in das Antragsformular übertragen werden. Es steht jedem Wahlberechtigt offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung der Daten benötigt die Verwaltung unter anderem die Eingabe des Wahlbezirks- und der Wählernummer. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erstellt das System einen Hinweis.
Alternativ können Wahlberechtigte ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt. Lediglich Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse müssen erfasst werden.
Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt.
Sollten keine Wahlbenachrichtigung vorliegen, kann per Mail bei ines.kirchgessner@waldbrunn-odenwald.de ein Wahlschein beantragt werden. In diesem Fall müssen Sie Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden. Die Betragung des Wahlscheins über das Internet ist bis Donnerstag 06.Juni 2024, um 12:00 Uhr, möglich.
Bei Fragen zum Antragsverfahren ist das Wahlamt unter der Telefonnummer 06274/930-213 erreichbar.