Illegale Grüngutablagerung in Mülben

(Foto: pm)
Mülben.  (pm) Wer seinen Abfall unerlaubt im Wald, in der freien Landschaft, auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Um diesem Problem Herr zu werden, ist die Gemeinde auf die Mithilfe der Bürger angewiesen. Kann der Verursacher ermittelt werden, muss er mit einem Bußgeldverfahren und den Kosten für die Entsorgung rechnen. Bei der Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit konnten keine Hinweise auf den Verursacher