„Windpark Markgrafenwald erdrückt Reisenbacher Grund“

Betriebserweiterung auf den Weg gebracht – Pro-Kopf-Verschuldung steigt

(Foto: Liane Merkle)

Mudau. (lm) Die Firma LeuBe in der Mudauer Industriestraße möchte ihren Betrieb erweitern und hat inzwischen die Gemeinde mit entsprechenden Informationen und Anträge über dieses Vorhaben informiert. Demnach ist zwischen der L 524 und der Industriestraße die Anlage eines Lagerplatzes mit einem Außenregal und der Bau einer Lagerhalle im Anschluss an die bestehende Bebauung talseits der Industriestraße geplant. Da es sich allerdings um zwei verschieden ausgewiesene Flächen handelt, kann das notwendige Baurecht nur durch eine Änderung der Bebauungspläne mit gleichzeitiger Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mudau im Parallelverfahren geschaffen werden.

Wie in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates unter Vorsitz von Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger deutlich wurde, liegt der bestehende Betrieb der Firma LeuBe im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet“. Die jetzt für den Lagerplatz vorgesehenen Flächen sind nach dem Flächennutzungsplan „Außenbereich“ und als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Die talseits vorgesehene Lagerhalle liegt nach Vorlage des örtlichen Bauamtes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weller III“ und entspricht so nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und geht bezüglich der für die Halle notwendigen Verkehrsflächen über die Grenzen des Bebauungsplanes hinaus in den Außenbereich. Auf die beiden vorliegenden Bauanträge beschränkt, gab der Gemeinderat nun seinen Segen zur Eröffnung des Verfahrens für die Herstellung des notwendigen Baurechts. Dies bedeutet auch, dass ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung/Erweiterung der Bebauungspläne „Industriegebiet mit Weller III“ mit gleichzeitiger Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mudau im Parallelverfahren erfolgt.

Als Forderung sieht man die Sicherung des Grünstreifens zum Mudbach und Beschränkung der Bebauung auf die Flucht der gegenwärtig vorhandenen rückwärtigen Bauflucht. Weiter müsse die Anbaubeschränkung zur Landesstraße beachtet und die Herstellung einer ordnungsgemäßen Erschließung zu den Bauvorhaben nach dem Bebauungsplan erfolgen. Mit den planerischen Leistungen soll das Ing.-Büro für Kommunalplanung in Mosbach und mit den umweltrelevanten Überprüfungen das Ing.-Büro für Umweltplanung Simon in Mosbach beauftragt werden.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um die Anlagengenehmigung von zehn Windkraftanlagen als Windpark im „Markgrafenwald“ auf den Gemarkungen Eberbach und Waldbrunn, für die die planungsrechtlichen Voraussetzungen bereits geschaffen wurden. Zum Schutz des Gemeindeteils „Reisenbacher Grund“ auf Mudauer Gemarkung nahm der Gemeinderat über die Offenlegung des Windparks Kenntnis und verwies ausdrücklich auf die im Offenlegungsverfahren gemachten Einschränkungen (wir berichteten) bezüglich des Reisenbacher Grunds, der hinsichtlich des Landschaftsbildes am stärksten belastet werden wird. „Er wird künftig im Süden durch Windkraftanlagen geprägt sein.“ Demnach hat die den Anlagen am nächsten liegende Bebauung im Reisenbacher Grund in Bezug auf die Änderung des Landschaftsbildes die schwerwiegendsten Folgen zu tragen. Die Landschaft sei gegenwärtig ohne Vorbelastungen und durch das Landschaftsschutzgebiet auch geschützt. In diese unbelastete Situation hinein wirke nun der Windpark erdrückend und beeinträchtige die Wohnsituation sowie die Gastronomiebetriebe im Reisenbacher Grund ganz erheblich. Die Gemeinde Mudau bleibt bei ihrer bereits getätigten Stellungnahme und wiederholt diese ausdrücklich zum Schutz des Gemeindeteils Reisenbacher Grund.




Betreffend des Haushaltsplans 2014, wurde dem Antrag der CDU-Bürgerliste zugestimmt, 50.000 Euro in den Haushalt einzustellen, um einen Teil der Mud in geschlossener Bauweise zu sanieren, da sich eine offensichtlich eine Preislich überschaubare Lösung aufgetan habe. Zudem erwarte man durch den sanften Winter noch einige Einsparungen. Nachdem man außerdem den Haushaltsplan abhängig gemacht hatte von Fördermitteln aus dem LGVFG-Programm des Landes Baden-Württemberg wurde er nun mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 13,033 Mio. Euro festgesetzt. Davon im Verwaltungshaushalt 10,09 Mio. Euro und im Vermögenshaushalt 3,393 Mio. Euro. Als Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sind 770.000 Euro, der Verpflichtungsermächtigungen 857.000 Euro und als Höchstbetrag der Kassenkredite auf eine Mio. beschlossen. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird vermutlich auf 1.027 Euro ansteigen. Die Steuersätze bleiben wie im Vorjahr.

Die größten Brocken entfallen auf die Sanierung und Kanalsanierung der Steinbacher Prof.-Albertstraße (Hier werden Zuschüsse in Höhe von 854 TEUR erwartet) und auf die Erschließung des Mudauer Baugebiets Brückengut III. Die Gemeinderäte Hans Slama und Andreas Schölch bestätigten, dass der Haushaltsplan 2014/15 nichts Unnötiges enthält und Gemeinderat und Verwaltung so weitsichtig wie möglich gearbeitet haben, obwohl man so manche „bittere Pille“ wie z. B. die krasse Erhöhung der Kreisumlage, habe schlucken müssen. Das Gremium habe konstant und konsequent Haushaltsdisziplin bewiesen und der Verwaltung – vor allem Kämmerer Gerd Mayer – gebühre Dank für das gute Vorarbeiten. Der Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Mudau wurde festgesetzt im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 625.000 Euro, Aufwendungen von 612.000 Euro und einen Jahresgewinn von 13.000 Euro. Im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von 479.000 Euro, dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von 297.000 Euro und einem Höchstbetrag der Kassenkredite von 300.000 Euro. Beschlossen wurden die Annahmen von Spenden für die Feuerwehren Schloßau und Reisenbach, den Jugendraum Langenelz, die Grund- und Hauptschule Mudau sowie die Grundschule Schloßau mit einer Gesamtspendensumme in Höhe von 17.317 Euro.

Aus der Bürgerfragestunde notierte Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger zur Prüfung den Antrag eines Bürgers, die Donebacher Sendetürme als technisches Naturdenkmal anzumelden. 


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