Moratorium für Windkraftausbau im Odenwald

(Symbolbild – Pixabay)

Länderübergreifendes Treffen am Mittwoch, 15. Mai, in Waldbrunn

Waldbrunn.(pm)

Die CDU Stadt- und Gemeindeverbände Eberbach, Oberzent, Schönbrunn und Waldbrunn fordern gemeinsam, den weiteren Bau von Windkraftanlagen im Odenwald zu stoppen. Dabei wird anerkannt, dass sowohl global als auch lokal Maßnahmen zur CO2-Reduzierung sinnvoll und notwendig sind. Diese müssen aber verhältnismäßig, durchdacht und wirksam sein.
Es gehe um bezahlbaren und wirksamen Klimaschutz und nicht um mögliche Gewinne einzelner Investoren oder der Windkraftindustrie; es gehe schon gar nicht um Symbolpolitik mit gigantischen Anlagen in einem einmalig schönen Landschaftsschutzgebiet, so die Christdemokraten aus Hessen und Baden-Württemberg.

Es gehe auch um Stromkosten, die in dem Energiewendechaos völlig aus dem Ruder gelaufen seien. Auch für erneuerbare Stromerzeugung gebe es laut CDU im Süden Deutschlands mit der Fotovoltaik inzwischen kostengünstigere Alternativen zur Windenergie.

“Ein konzeptloser Bau von weiteren Windrädern im Odenwald, ohne dass gleichzeitig ausreichend Speichermöglichkeiten zur Verfügung stehen, nützt vor allem den Investoren, bzw. denjenigen, die Geld zur Beteiligung an den Windparks haben, und trägt tatsächlich nur wenig zur CO2- Reduzierung bei”, wollen die Christdemokraten erkannt haben.

Solange das Problem der Dunkelflauten nicht gelöst sei, müsse zur Sicherung der Grundlast parallel weiter konventionelle alte Kraftwerke betrieben werden oder Atom- oder Kohlestrom aus dem Ausland importiert werden. “Und das Ganze auf Kosten des Landschafts- , Natur- und Artenschutzes, der Bürger, die auch für produzierten Strom zahlen müssen, der gar nicht gebraucht wird, sowie des Landschaftsbildes”, wird in dem Moratorium, das von Michael Schulz (CDU Eberbach), Oliver von Falkenburg (CDU Oberzent), Karin Koch (CDU Schönbrunn) und Andreas Geier (CDU Waldbrunn) unterzeichnet ist.

“Statt eines Wildwuchses beim Bau von Windrädern, bedarf es zunächst eines sinnvollen Konzeptes”, fordern die Kommunalpolitiker. Gleichzeitig müssten Maßnahmen forciert werden, die wirklich einen positiven Effekt auf die CO2-Emission hätten, wie zum Beispiel Energieeinsparmaßnahmen und durchdachte Lösungen vor Ort.

Beim gesamten Energiebedarf in Deutschland spiele Strom die geringere Rolle. Die großen CO2-relevanten Energieverbraucher seien Wärmeenergie wie Heizungen und Verkehr. Hier seien effektivere Wirkungen zu erzielen, stellen die CDU-Sprecher im Vorfeld ihres Odenwald-Gipfels am heutigen Mittwoch, um 20 Uhr, in Strümpfelbrunn fest.

Fazit:

Der mögliche geringe Nutzen des weiteren Baus von Windkraftanlagen ohne effektive Speichermaßnahmen im Odenwald auf die CO2- Reduzierung rechtfertige gegenwärtig nicht den Eingriff in die noch vorhandenen intakten Kulturlandschaften und die negativen Auswirkungen auf Fauna und Flora, heißt es im Fazit des Moratoriums.

Daher lehnen die vier CDU-Verbände gegenwärtig den weiteren Bau von Windrädern im Odenwald ab.

Übersicht über mögliche Windkraftstandorte der beteiligten Städte und Gemeinden:

Hebert:

– Landschaftsschutzgebiet Neckartal II – Odenwald; in der LSG- Verordnung sind explizit auch die Lebensstätten und Lebensgemeinschaften geschützt.
– Die vorliegenden avifaunistischen Gutachten haben erhebliche artenschutzrechtliche Konflikte aufgezeigt, die sich durch die Brut- und Lebensstätten und durch die Raumnutzung der am und rund um den Hebert lebenden windkraftsensiblen und besonders geschützten Vogelarten ergeben, hier ließ sich insbesondere ein Dichtezentrum für Rotmilane nach Kriterien des Baden-Württembergischen Umweltministeriums ableiten, hinzu kommen Fledermausarten.
– Erhebliche Bedenken bzgl. zweier Wasserschutzgebiete, die durch Hebert-WEA mit verstärktem Risiko bei Havarien betroffen wären.
Augstel:
– Landschaftsschutzgebiet Neckartal II – Odenwald
– in der LSG-Verordnung sind explizit auch die Lebensstätten und Lebensgemeinschaften geschützt, außerdem natürlich das besondere Landschaftsbild selbst => sämtliche zum Hebert aufgeführten Konflikte und Restriktionen gelten auch beim Augstel
– Die avifaunistischen Gutachten haben bereits seit 2014 und in den Folgejahren gezeigt, dass dieser Bergrücken zwischen den essenziellen Nahrungshabitaten Reisenbach und Höllbach (beides EU-geschützte FFH-Fließgewässer) von Schwarzstörchen aus nahe gelegenen Revierzentren (mit Brutstätten) intensiv und tagtäglich überflogen wird, zumal diese die Bachläufe notwendigerweise als wertvolle Nahrungshabitate für Nahrungs- und Fütterungsflüge nutzen. Auch in den Folgejahren wurde diese intensive Raumnutzung bestätigt, aktuell in den Brutsaisons 2017 u. 2018 auch durch zwei Gutachten des NABU.
– Zu den Schwarzstörchen kommt eine intensive Nutzung des Markgrafenwald-/Augstel-Bergrückens und der unmittelbaren Umgebung durch weitere windkraftsensible, streng geschützte Vogelarten wie Wespenbussard, Rotmilan und einige mehr.
– Bereits 2013 wurden über zehn Fledermausarten nachgewiesen, die gemäß Gutachten gerade auch im Bereich des Augstel zu erheblichen artenschutzrechtlichen Konflikten führen
– Wichtig: eine der Kernzonen des faktischen Vogelschutzgebiets (nach Abgrenzungsvorschlag des NABU) und vorauss. künftigen “Vogelschutzgebiets Odenwald” explizit zum Schutz des Schwarzstorchs in Baden-Württemberg
Markgrafenwald-Bergrücken:
– Vorhaben “Windpark Markgrafenwaldwald”, zu dem auch das Augstel gehört

  • Alle für das Augstel aufgezeigten artenschutzrechtlichen Konflikte gelten in vollem Maße auch für den gesamten Bergrücken mit Markgrafenwald/Augstel
  • Die avifaunistischen Gutachten haben bereits seit 2014 und in den Folgejahren gezeigt, dass dieser Bergrücken zwischen den essenziellen Nahrungshabitaten Reisenbach und Höllbach (beides EU-geschützte FFH-Fließgewässer) von Schwarzstörchen aus nahe gelegenen Revierzentren (mit Brutstätten) intensiv und tagtäglich überflogen wird, zumal diese die Bachläufe notwendigerweise als wertvolle Nahrungshabitate für Nahrungs- und Fütterungsflüge nutzen. Auch in den Folgejahren wurde diese intensive Raumnutzung bestätigt, aktuell in den Brutsaisons 2017 u. 2018 auch durch zwei Gutachten des NABU.
  • Zu den Schwarzstörchen kommt eine intensive Nutzung des Markgrafenwald-/Augstel-Bergrückens und der unmittelbaren Umgebung durch weitere windkraftsensible, streng geschützte Vogelarten wie Wespenbussard, Rotmilan und einige mehr.
  • Wichtig: eine der Kernzonen des faktischen Vogelschutzgebiets (nach Abgrenzungsvorschlag des NABU) und vorauss. künftigen “Vogelschutzgebiets Odenwald” zum Schutz des Schwarzstorchs in Baden-Württemberg
  • auch der immer noch weiter vorangetriebene pot.- WEA-Standort “Markgrafenwald” (mit Augstel) wurde von der UNB Mosbach bereits im Jahr 2016 abgelehnt – aufgrund der nachgewiesenen Artenschutzkonflikte.
    Katzenwinkel:

    • Ein Artenschutzgutachten aus dem Jahr 2017 kommt zu folgendem Schluss – Zitat: „… dass das Planvorhaben eines Windparks innerhalb der Vorrangfläche 2-31 bei Beerfelden-Etzean aus artenschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig ist.
  • Maßgeblich ist dies mit den planungsrelevanten Arten Schwarzstorch und Rotmilan begründet.
  • Weiterhin befinden sich innerhalb der Vorrangfläche noch Revierzentren vom Baumfalken und Wespenbussard sowie Mäusebussard und der Waldschnepfe.
  • Eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ist mindestens für die Arten Schwarzstorch und Rotmilan sicher zu erwarten. Weiterhin von der Waldschnepfe, Wespenbussard, Mäusebussard, Schwarzmilan, Baumfalken und dem Graureiher.
  • Die Natura-2000-Gebiete, dass Vogelschutzgebiet 6420-450 „Südlicher Odenwald“ sowie das FFH-Gebiet 6319-303 „Oberlauf und Nebenbäche der Mümling“ als wichtige Nahrungshabitate des Schwarzstorches, welche am nächstgelegenen an die Vorrangfläche angrenzen, sind erheblich betroffen. Die kleine Lokalpopulation würde bei weit unter einem zusätzlich getöteten Schwarzstorch, beim Lebensraumverlust durch Meideverhalten, erheblich gestört. Demzufolge liegen gemäß § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 unüberwindbare Planungshindernisse vor.
  • Auch unter der Betrachtung von Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen besteht ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für die Arten Schwarzstorch und Rotmilan sowie zahlreiche weitere besonders und streng geschützte planungsrelevanter Arten. Weiterhin würde es zu Barrieren von Funktionsräumen (Transfer-, Nahrungs-, Thermikraum sowie Balzraum) bei der Errichtung von WEA kommen sowie zum Entfall von Nahrungshabitaten und Revierzentren durch Meideverhalten beim Schwarzstorch.
  • Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen können die Barrieren und das signifikant erhöhte Tötungsrisiko nicht unter eine Erheblichkeitsschwelle führen, so dass artenschutzfachlich und naturschutzrechtlich keine Windenergienutzung in der Vorrangfläche möglich ist.
  • Dies gilt sowohl für die Vorrangfläche 2-31 als auch für das weitere Umfeld, z.B. Finkenberg, da auch hier die parallel zum Höhenzug verlaufenden Fließgewässer „Hinterbach“ und „Finkenbach“ regelmäßig vom Schwarzstorch zur Nahrungssuche genutzt werden.
  • Die Arten Rotmilan, Schwarzstorch, Wespenbussard und Mäusebussard besitzen im Odenwald mit die höchsten Siedlungsdichten in Hessen. Dichtezentren sind gemäß Fachkonvention LAG-VSW-2015 frei von WEA zu halten …“.

Alle Standorte gehören zudem zum UNESCO Global Geoparks Bergstraße-Odenwald und zum Naturpark Neckartal-Odenwald.
Wichtig: Die Waldgebiete auf den Gemarkungen Eberbach, Oberzent, Schönbrunn und Waldbrunn sind laut CDU eng miteinander verzahnt. “Sie bilden nicht nur unter Naturschutzgesichtspunkten eine Einheit. Es gilt länderübergreifend die noch intakten, zusammenhängenden Waldgebiete und Kulturlandschaften zu erhalten”, schließt das Schreiben der Christdemokraten.