164.420 Euro ELR-Mittel für Waldbrunn

(Foto: pm)

Bei vier geförderten Projekten wird ein Investitionsvolumen von 972.705 Euro angestoßen

Stuttgart.(pm)

„Im Rahmen der Programmentscheidung 2021 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) haben wir 516 Gemeinden mit insgesamt 1.746 Projekten ausgewählt. Dabei erhalten 1.579 private Antragsteller aus Landesmitteln einen Zuschuss für ihre geplanten Investitionen. Die aufgenommenen Projekte sind sehr vielfältig und werden die richtigen Impulse für die strukturelle Entwicklung unseres Ländlichen Raums setzen.

Mit dem Fördervolumen von 100,2 Millionen Euro ist es uns gelungen, die Fördermittel gegenüber dem Vorjahr noch einmal um zehn Millionen Euro zu steigern, worüber ich mich sehr freue“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag anlässlich der Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung 2021 in Stuttgart.

Im Rahmen des ELR gehen im Jahr 2021 Zuschüsse von insgesamt 164.420 Euro nach Waldbrunn. Mit vier geförderten Projekten wird ein Investitionsvolumen von 972.705 Euro angestoßen. Ein Projekt in Mülben mit dem Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird mit 33.450 Euro gefördert. In Strümpfelbrunn werden zwei Projekte aus dem Bereich „Innenentwicklung/ Wohnen“ mit insgesamt 30.970 Euro unterstützt. Für ein Projekt in Waldkatzenbach (Innenentwicklung/ Wohnen) wurden 100.000 Euro bewilligt.

„Seit über 25 Jahren ist das ELR in Baden-Württemberg das wichtigste Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum. Die Zahl der Anträge liegt auch 2021 wieder auf sehr hohem Niveau. Dies ist den breiten Möglichkeiten des Programms zu verdanken. Zudem wurde in der Ausschreibung den aktuellen Herausforderungen Rechnung getragen und die Schwerpunkte klar auf die Themen Wohnen und Grundversorgung gelegt“, führte Minister Hauk aus.

Wichtig seien in der aktuellen Situation insbesondere der – auf eigenes Risiko – mögliche vorzeitige Maßnahmenbeginn. „Wer heute von der Aufnahme seines Projekts in das ELR erfährt, der kann beim Vorliegen der baurechtlichen Genehmigungen sofort loslegen. Das normalerweise erforderliche Abwarten des Zuwendungsbescheides kann ausnahmsweise entfallen“, so der Minister.