Vor-Ort-Impftermin in Waldbrunn

(Symbolbild – Pixabay)Strümpfelbrunn.(pm)

Die Gemeinde Waldbrunn bietet den Bürgern die Möglichkeit, sich bei einem Vor-Ort-Termin in Waldbrunn gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Ein besonderer Aufruf gilt für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die STIKO empfiehlt eine Impfung von Kindern und Jugendlichen ab dem 12. Lebensjahr, da der Nutzen der Impfung die Risiken überwiegt.

Die Impfungen werden von einem mobilen Impfteam des Neckar-Odenwald-Kreises durchgeführt am Montag, 31. Januar 2022, in der Zeit von 9 Uhr bis 16 Uhr, in der Turnhalle der Winterhauch-Grundschule, im Ortsteil Strümpfelbrunn, Zu den Kuranlagen 7.

Personen, die sich an diesem Tag impfen lassen möchten, werden darum gebeten zuvor über die Gemeindeverwaltung einen Termin zu vereinbaren. Dies ist möglich ab KW 4 (24. Januar 2022) unter der Telefonnummer 06274/930-216.

Sollten am Impftag weitere Kapazitäten möglich sein, können nach Absprache mit dem Impfarzt weitere Personen kurzfristig berücksichtigt werden. Hierfür wird eine Warteliste bereitgehalten.

Interessenten werden außerdem darum gebeten, sofern möglich, bereits vor dem Impftermin folgende Dokumente auszudrucken und ausgefüllt zur Impfung mitzubringen:
– Aufklärungsmerkblatt
– Anamnese- und Einwilligungsbogen
Diese Dokumente sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
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Der Anmeldeprozess im Impfstützpunkt wird dadurch erheblich beschleunigt und trägt dazu bei, dass möglichst viele Personen an diesem Tag geimpft werden können. Wer keine Möglichkeit hat, den genannten Link aufzurufen, kann sich jederzeit an die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wenden, diese sin gerne dabei behilflich.

Folgende Unterlagen sind zum Impftermin mitzubringen:

  • Ausweisdokument
  • Impfpass (soweit vorhanden)
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • evtl. wichtige gesundheitliche Angaben zur Person für die Überprüfung durch den Arzt wie z.B. längere Medikamentenpläne oder Diagnosen (nicht zwingend)

Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren müssen von einem Erziehungsberechtigten zum Impftermin begleitet werden. Ab dem Alter von 14 Jahren können Jugendliche geimpft werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.

In der Regel ist eine eigene Einwilligungsfähigkeit für eine Impfung ab einem Alter von 16 Jahren gegeben. Das heißt, dass Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren in der Regel hinsichtlich einer Impfung selbst entscheiden und in diese einwilligen können. Eine gesonderte Einwilligungserklärung der Eltern ist für 16- und 17-Jährige demnach grundsätzlich nicht erforderlich.

Möglich sind Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen. Zum Einsatz kommt der mRNA-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech.

Für Personen ab dem 18. Lebensjahr gilt FFP2-Maskenpflicht, bei Personen unter 18 Jahren genügt eine sonstige medizinische Maske.


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