Land bezuschusst Ausbau der K 3926

Georg Nelius: „Grün-rote Landesregierung bezuschusst den Ausbau der K 3926 zwischen Oberdielbach und Waldkatzenbach mit 432.000 Euro.“ – 2016 schüttet das Land insgesamt 66,5 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau aus

Waldbrunn. (ppm) Der SPD-Landtagsabgeordnete Georg Nelius hat die Bewilligung eines Zuschusses von 432.000 Euro für den Ausbau der Kreisstraße 3926 zwischen Oberdielbach und Waldkatzenbach durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur begrüßt.

„Das Land kommt damit seiner Verantwortung für eine Verkehrspolitik aus einem Guss nach. Wir unterstützen die Kommunen gezielt und kraftvoll dort, wo diese solche Projekte angehen. Im Vordergrund stehen dabei Projekte, die die Verkehrssicherheit erhöhen“, so der Abgeordnete. Das Land unterstützt die Kommunen im Land in diesem Jahr beim Ausbau der Straßeninfrastruktur mit insgesamt mehr als 66,5 Millionen Euro.



Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich pauschal vom Land für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Da seitens des Bundes nach wie vor unklar ist, wie es mit den Fördermitteln weitergeht, sind die Spielräume für Neubewilligungen derzeit noch gering.

Umso erfreulicher sei es, so Georg Nelius, dass 2016 ein Zuschuss für den Ausbau der K 3926 bewilligt werden kann.

Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind dringliche Baumaßnahmen an Stellen, an denen Schienen und Straßen sich kreuzen. Gefördert werden Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen, wie der Umbau von Eisenbahnüberführungen, von Knotenpunkten zu Kreisverkehren oder die Anlage von Gehwegen in Ortsdurchfahrten. Gefördert werden aber auch klassische Aus- und Neubaumaßnahmen von Gemeinde- und Kreisstraßen, die in diesem Jahr begonnen werden sollen. Seit dem vergangenen Jahr können auch Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen bezuschusst werden. Der Fördersatz liegt generell bei 50 %.

Fördermittel aus dem LGVFG gibt es auch für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.