(Symbolfoto – Skitterphoto/Pixabay)
Kartellrecht macht neue Forststruktur notwenig
Nachdem Bürgermeister Markus Haas die Waldbrunner Blutspender geehrte hatte, eröffnete er die Gemeinderatssitzung mit einer Beschlussfassung im Rahmen der Forststrukturreform. Hierzu begrüßte er auch Revierleiter Ralf Becker.
Aufgrund eines kartellrechtlichen Verfahrens darf das Land künftig nicht mehr wie bisher, das gesamte, in Baden-Württemberg geschlagene Holz, gemeinsam vermarkten. Daher ist eine Änderung der bisherigen Organisationsform notwendig.
Für Städte und Gemeinden folgt aus dieser Reform die Frage, wie die Betreuung des Kommunalwaldes und die Holzvermarktung künftig gestaltet werden sollen. In diese Betrachtung müsse aber auch der Privatwald, insbesondere der Klein-Privatwald auf der Gemarkung angemessen betreut werden. Außerdem sollen den Privatbesitzern für das anfallende Holz ebenfalls gute Vermarktungsmöglichkeiten angeboten werden. Denn entsprechende Versäumnisse im Privatwald können laut Verwaltungsvorlage auch den Kommunalwald nachteilig berühren. Vonseiten des Gemeindetags wurden daher Rahmenbedingungen erarbeitet, die sich an den drei Vorgaben Wirtschaftlichkeit, Beständigkeit und Flächendeckung orientieren.
Laut Gemeindeoberhaupt Haas haben sich die Bürgermeister im Neckar-Odenwald-Kreis unter Einhaltung dieser Maßgabe dazu entschlossen, dass Betreuung und Holzvermarktung nach Möglichkeit unter Einbeziehung der Forstlichen Vereinigung Odenwald-Bauland (FVOB) als bereits bestehender, mengenstarker Vermarktungsorganisation gelöst werden sollte.
Das Landratsamt hat dazu vorgeschlagen die Betreuung durch die untere Forstbehörde beim Landratsamt fortzuführen, wo bislang noch keine Eigenbeförsterung eingeführt ist. Unter der Prämisse, dass auch alle privaten Waldbesitzer in der Betreuung der unteren Forstbehörde verbleiben, hat das Landratsamt darüber hinaus eine flächendeckende Revierstruktur mit 19 Revieren skizziert. Das bedeutet letztlich eine maßvolle Anpassung der bereits bekannten und bewährten Struktur, sodass insbesondere für Waldbrunn die Betreuung durch Ralf Becker erhalten bleibt.
Außerdem soll die FVOB ein flächendeckendes Vermarktungsangebot für den Kommunal- und Privatwald im gesamten Landkreis vorhalten. Dieses schließt den Klein- und Kleinstprivatwald ein. Den Waldeigentümern steht dadurch ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite. Die Brennholzvermarktung bleibt weiterhin Aufgabe der Gemeinde.
Da die Verwaltung keinen adäquaten, kommunalen Anbieter außer der FVOB sieht, wurde der Beitritt zu dieser Form der Neuorganisation empfohlen. Von der Kostenseite ist laut Bürgermeister Haas mit einem Genossenschaftsanteil in Höhe von einmalig 500 Euro und Mehrkosten in Höhe von 2.500 Euro/jährlich zu rechnen.
Das Gemeinderatsgremium beauftragte die Verwaltung den Beitritt zur FVOB zum 01. Januar 2019 vorzubereiten.