Teilnehmerzahl bei Beerdigungen begrenzt

(Symbolbild – Pixabay)Waldbrunn. (pm)

Der Bund hat mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Regelungen zu sogenannten Notbremse in Kraft gesetzt. Diese greift dann, wenn die Inzidenz im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, ab dem übernächsten Tag. Der Neckar- Odenwald-Kreis liegt schon seit längerer Zeit über diesem Wert.

Nach den aktuellen Mitteilungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Kultusministeriums des Landes Baden-Württemberg wird nun in diesem Fall die Teilnehmerzahl bei Beerdigungen und Trauerfeiern auf 30 Personen beschränkt. Diese Regelung gilt ab sofort.

Die bereits angeordneten Hygienevorschriften und Verhaltensregeln zur Reduzierung des Infektionsrisikos gelten auch weiterhin.


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