(Foto: Hofherr)Strümpfelbrunn.
In seiner jüngsten Sitzung ging der Gemeinderat Waldbrunn den nächsten Schritt, um in Strümpfelbrunn zwischen L 524 und K 3928 in Richtung Mülben, auf einem 1,14 Hektar großen Grundstück einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb in Form eines Lebensmittelvollsortimenters zu errichten. Ziel der Planung ist die Sicherstellung der verbrauchernahen Grundversorgung der Bevölkerung mit einem Warenangebot des täglichen Bedarfs. Um das Vorhaben zu realisieren muss der Bebauungsplan Strümpfelbrunn-Ost aufgestellt werden.
Um die Planungen vorzustellen, war Sven Schemann von der Schopfs-Gruppe nach Waldbrunn gekommen. Er ließ das Gremium wissen, dass der Markt eine Verkaufsfläche von 1.250 Quadratmeter haben wird (KP berichtete). Dort sei auch ein kleines Café vorgesehen. Im Außenbereich entstehen 100 Kundenparkplätze.
Um das örtliche Kanalnetz zu entlasten, sind zwei Zonen vorgesehen, die insgesamt 1.200 Quadratmeter groß sind. Dort soll das anfallende Regenwasser versickern. Außerdem soll das Dach der Immobilie eine extensive Begrünung erhalten. Die Schoofs-Gruppe habe inzwischen auch ein entsprechendes Lärmgutachten erstellen lassen, dass bescheinige, dass der Marktbetrieb nachts keine Belastung für die Bürger mit sich bringe. Auch tagsüber halte sich die Belastung in Grenzen. Durch Gehölze und dem Erhalt der vorhandenen Bäume sollen die Anwohner entlang der K 3928 geschützt werden.
Die Zufahrt erfolgt laut aktueller Planung über die K 3928. Dies rief Sophia Lampe von den Unabhängigen Bürger Waldbrunn (UBW) auf den Plan, hatte doch die Fraktion im Vorfeld einen Antrag gestellt, die Erschließung von der L 524 aus zu prüfen. Sowohl Sven Schemann, als auch Bürgermeister Markus Haas gaben zu bedenken, dass dies mit der Verkehrsbehörde besprochen werden müsse. Die Zu- und Abfahrt an der viel befahrenen Landstraße für zusätzliche Unfallgefahr sorgen. Dennoch werde man dies mit dem Landratsamt klären, versprach Schemann.
Nachdem alle Fragen beantwortet waren, billigt der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans Strümpfelbrunn-Ost. Entsprechend der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit integriertem Umweltbericht wurde darüber hinaus, wegen der Umwandlung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel – Lebensmittelmarkt“, die Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht und die Maßnahme zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach freigegeben.