Freies Impfen ohne Voranmeldung

(Symbolbild – Pixabay)Waldbrunn.(pm)

Die Gemeinde Waldbrunn bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich bei einem freien Vor-Ort-Termin ohne Voranmeldung hier in Waldbrunn gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Ein besonderer Aufruf gilt für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die STIKO empfiehlt eine Impfung von Kindern und Jugendlichen ab dem 12. Lebensjahr, da der Nutzen der Impfung die Risiken überwiegt.

Die Impfungen werden von einem mobilen Impfteam des Neckar-Odenwald-Kreises durchgeführt am
– Montag, 31. Januar 2022, in der Zeit von 9 Uhr bis 16 Uhr
– in der Turnhalle der Winterhauch-Grundschule
– im Ortsteil Strümpfelbrunn, Zu den Kuranlagen 7.

Wer geimpft werden möchte, wird darum gebeten, sofern möglich, bereits vor dem Impftermin folgende Dokumente auszudrucken und ausgefüllt zur Impfung mitzubringen:
– Aufklärungsmerkblatt
– Anamnese- und Einwilligungsbogen
Diese Dokumente sind unter folgendem Link abrufbar: www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Der Anmeldeprozess im Impfstützpunkt wird dadurch erheblich beschleunigt und trägt dazu bei, dass möglichst viele Personen an diesem Tag geimpft werden können.

Folgende Unterlagen sind zum Impftermin mitzubringen:
– Ausweisdokument
– Impfpass (soweit vorhanden)
– Versichertenkarte der Krankenkasse
– Evtl. wichtige gesundheitliche Angaben zur Person für die Überprüfung durch den Arzt wie z.B. längere Medikamentenpläne oder Diagnosen (nicht zwingend)
Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren müssen von einem Erziehungsberechtigten zum Impftermin begleitet werden. Ab dem Alter von 14 Jahren können Jugendliche geimpft werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt. In der Regel ist eine eigene Einwilligungsfähigkeit für eine Impfung ab einem Alter von 16 Jahren gegeben. Das heißt, dass Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren in der Regel hinsichtlich einer Impfung selbst entscheiden und in diese einwilligen können. Eine gesonderte Einwilligungserklärung der Eltern ist für 16- und 17-Jährige demnach grundsätzlich nicht erforderlich.

Möglich sind Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen. Zum Einsatz kommen die mRNA-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® von Moderna.

Für Personen ab dem 18. Lebensjahr gilt FFP2-Maskenpflicht, bei Personen unter 18 Jahren genügt eine sonstige medizinische Maske.