Einhaltung von Ruhezeiten

Waldbrunn. (gvw) Bedingt durch die Jahreszeit weist die Gemeindeverwaltung die Bevölkerung auf die in der Polizeilichen Umweltschutzverordnung festgelegten Ruhezeiten hin. Danach dürfen Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, werktags in der Zeit von abends 21.00 Uhr bis morgens 7.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen etc. 

Im Hinblick auf das Ruhebedürfnis vieler Bürger und aus gegenseitiger Rücksichtnahme, wird dringend um die Einhaltung der Zeiten gebeten.