Vor-Ort-Impftermine in Waldbrunn

(Symbolbild – Pixabay)Waldbrunn.(pm)

Die Gemeinde Waldbrunn bietet den impfberechtigten und in ihrer Mobilität eingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern im Alter von über 70 Jahren die Möglichkeit, sich bei einem Vor-Ort-Termin impfen zu lassen. Dieses Impfangebot gilt auch für Bürger der Verbandsgemeinden Neckargerach, Zwingenberg und Binau.

Die Impfungen werden von einem Mobilen Impfteam des Neckar-Odenwald-Kreises durchgeführt. Geimpft wird am Mittwoch, 19. Mai 2021, in der Zeit von 9.45 Uhr bis ca. 16.00 Uhr in der Turnhalle der Winterhauch-Grundschule, Zu den Kuranlagen 7, in Strümpfelbrunn.

Personen, die sich an diesem Tag impfen lassen möchten, müssen zuvor über die Gemeindeverwaltung einen Termin vereinbaren. Hierfür steht die Verwaltung unter Telefon: 06274/930-0 zur Verfügung. Die Anmeldung muss zwingend bis 17. Mai 2021, 16.00 Uhr erfolgt sein. Ohne eine feste Anmeldung kann keine Impfung durchgeführt werden.

Aufgrund der durch den Feiertag bedingten Schließung des Rathauses am 13. und 14. Mai können Bürger ihr Impfinteresse per Mail an ed.dl1776852252awned1776852252o-nnu1776852252rbdla1776852252w@hcs1776852252teip.1776852252ylreb1776852252mik1776852252 bekunden . Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros ruft am Montag, 17. Mai 2021 zurück, um den Termin zu vereinbaren.

Impfwillige Bürger werden außerdem gebeten, sich bereits vor dem Impftermin auf www.impfen-bw.de zu registrieren und die notwendigen Pflichtangaben einzutragen. Außerdem sind Angaben zur Anamnese erforderlich und sämtliche Unterlagen ausgedruckt (= Impfmappe) zum Impftermin mitzubringen.

Dies erleichtert und beschleunigt die Abläufe beim Impftermin erheblich und trägt dazu bei, dass möglichst viele Personen an diesem Tag geimpft werden können. Wer keine Möglichkeit hat, sich persönlich zu registrieren, dem sind die Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung gerne behilflich und führen ebenso die Registrierung durch. Eine Registrierung vor Ort durch das Impfteam ist zwar möglich, nimmt aber sehr viel Zeit in Anspruch.

Neben der bereits genannten Impfmappe werden Impfausweis (soweit vorhanden), Versichertenkarte der Krankenkasse, evtl. wichtige Angaben zum persönlichen Gesundheitsstatus (spezielle Medikamentenpläne oder Diagnosen benötigt.

Für Personen, die unter rechtlicher Betreuung / Vorsorgevollmacht stehen, sind die entsprechenden Unterlagen der Betreuer / bevollmächtigten Personen vorzulegen. Die Betreuungsperson sollte auf jeden Fall am Impftermin anwesend sein.

Der zweite Impftermin ist terminiert auf Mittwoch, 30. Juni 2021, ebenfalls in der Turnhalle der Winterhauch-Grundschule.** 
Der Zweittermin wird gleichzeitig mit dem Ersttermin festgelegt. Dieser Termin ist zwingend einzuhalten. Wer aus einem wichtigen Termin verhindert sein sollte, muss dies frühzeitig der Gemeindeverwaltung melden.

Personen, die bereits an Covid-19 erkrankt waren, werden nicht geimpft. Ausnahme: Die Erkrankung ist schon 6 Monate her (Bitte entsprechende Nachweise vorlegen). In diesen Fällen ist dann eine Impfung ausreichend. Zum Einsatz kommt der Impfstoff von BioNTech.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.


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